Kontakt zum Sprecher*innenteam
Am 15.6.2024 wurde auf unserer Jahreshauptversammlung ein neuer Vorstand gewählt.
⚖️ §3 Mitgliederversammlung der Landesvereinigung
Die Mitgliederversammlung der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW ist ihr oberstes beschlussfassendes Gremium. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Die Einladung erfolgt durch die Sprecher*innen mindestens 14 Tage im Voraus unter Angabe der Tagesordnung.
Die Mitgliederversammlung der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW wählt zwei Sprecherinnen und mindestens zwei Stellvertreterinnen. Die Amtszeit der Sprecher*innen beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Das Frauenstatut des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet entsprechend Anwendung.
Die vollständige Geschäftsordnung der GRÜNE ALTE NRW in der Fassung vom 15.06.2024 finden Sie hier:
👉 Zur vollständigen Geschäftsordnung