Online-Mitgliederversammlung 28.05.2026
Liebe Freundinnen und Freunde,
wie bereits angekündigt, findet unsere nächste Mitgliederversammlung (MV) am 28. Mai 2026 um 18:00 Online statt.
Gemäß unserer aktuellen Geschäftsordnung findet die Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich statt. Wir wollen die anstehende Mitgliederversammlung nutzen um uns an der Vergabe der Voten für Kandidaten zur anstehenden Landtagswahl in NRW zu beteiligen.
Wichtiger Hinweis zur Teilnahme an den Abstimmungen:
Wie schon bei der letzten Mitgliederversammlung deutlich gemacht, ist eine funktionierende und getestete Teilnahme über das Grüne Netz Voraussetzung für die Abstimmung.
Bitte kümmert euch rechtzeitig um euren Zugang zum Grünen Netz und stellt sicher, dass ihr die erforderlichen Geräte (Mobiltelefon, Tablet oder Notebook) mit einem aktiven Grünen‑Netz‑Zugang bereitstellt.
Während der Veranstaltung können wir keinen individuellen technischen Support leisten.
Für die Teilnahme – dieses Mal nur online – benötigt ihr:
- Ein Mobiltelefon, Tablet oder Notebook
- Einen aktiven Zugang zum Grünen Netz
- INTERNET‑ANBINDUNG
Die Abstimmungen laufen ausschließlich digital über das Grüne Netz. Bitte testet euren Zugang sorgfältig vorher, damit ihr reibungslos abstimmen könnt.
Eure Zugangsdaten habt ihr bei eurem Parteieintritt erhalten. Wenn ihr diese nicht mehr kennt, wendet euch rechtzeitig vorab an netz@gruene.de.
Die beiden gestellten Anträge dienen der Erweiterung unserer Geschäftsordnung um die Regelung der Form unserer Mitgliederversammlung und um die Regelung zur Votenvergabe.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme!
Schöne Grüße!
Euer Koordinationskreis:
Anita, Jürgen, Sandra, Helmut, Regina, Günther
Anträge
Antragstext
§ 3 Mitgliederversammlung der Landesvereinigung
In Absatz 7 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bisher:
Mitgliederversammlungen der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW finden in Präsenz
statt.
Neu:
Die erste Mitgliederversammlung eines Jahres der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG
NRW findet in Präsenz statt. Für weitere Mitgliederversammlungen ist die Bindung
an die Präsenzform aufgehoben; diese können nach Beschluss der
Mitgliederversammlung in Präsenz, online oder hybrid stattfinden.
Antragstext
Begründung
Für die erste Mitgliederversammlung eines Jahres, in der typischerweise die Wahlen zum Sprecher*innenteam stattfinden, ist eine Präsenzveranstaltung zu bevorzugen.
Für weitere Mitgliederversammlungen erhöht die Möglichkeit, auch online oder hybrid zu tagen, die Beteiligung, reduziert den organisatorischen und zeitlichen Aufwand für die Mitglieder und macht die Arbeit der GRÜNEN ALTEN flexibler und zugänglicher.
Antragstext
§ 3 Mitgliederversammlung der Landesvereinigung
Nach Absatz 6 („Anträge an die Organe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW benötigen
einen Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung der Landesvereinigung.“) wird
ein neuer Absatz 7 eingefügt:
7. Votenvergabe
Die Mitgliederversammlung kann für Wahlen auf Landes- und Bundesebene Voten zur
Listenaufstellung vergeben, um die politische und thematische Repräsentanz
älterer Grüner in den Listenverfahren zu stärken. Näheres regelt § 5.
§ 5 Votenvergabe (neu einfügen, bisheriger §5 Kreisgruppen wird §6, §6
Öffentlichkeitsarbeit wird §7, §7 Inkrafttreten wird §8):
a) Bewerbungen können bis zum Beginn der Abstimmung auf der
Mitgliederversammlung erfolgen und sollen die für das Mandat relevante
politische Kompetenz darstellen.
b) Die GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW vergibt zwei Voten.
c) Bewerber*innen können sich in der Mitgliederversammlung maximal 5 Minuten
vorstellen.
d) Die Vergabe der Voten ist in der Einladung zur Mitgliederversammlung
anzukündigen und erfolgt in geheimer Abstimmung mit absoluter Mehrheit der
abgegebenen Stimmen. Pro Platz sind maximal drei Wahlgänge zulässig. Das
Frauenstatut des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet entsprechend
Anwendung.
e) Das Sprecher*innenteam meldet die vergebenen Voten dem Landesvorstand und
veröffentlicht das Abstimmungsergebnis.
Folgende Verschiebungen:
§ 5 Kreisgruppen → § 6 Kreisgruppen
§ 6 Öffentlichkeitsarbeit → § 7 Öffentlichkeitsarbeit
§ 7 Inkrafttreten → § 8 Inkrafttreten
Begründung
Der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.03.2026 (TOP 8.2) sieht die Vergabe von Voten für Wahlen auf Landes- und Bundesebene vor. Da die Statuten der Landesvereinigungen keine eigene Votenregelung enthalten, ist eine spezifische Verfahrensregelung in der Geschäftsordnung erforderlich.
Damit erfolgt die Umsetzung des MV-Beschlusses vom 28.03.2026 (TOP 8.2) und stellt eine rechtssichere Regelung der Votenvergabe ab der Landtagswahl NRW 2027 dar.