GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW
§1 Präambel/Selbstverständnis
- Die GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW ist die Selbstorganisation älterer, grüner Mitglieder im Landesverband NRW der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
- Sie setzt sich nach eigenem Ermessen mit Themen auseinander, die eine besondere Relevanz für ältere Menschen haben.
- Die GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW unterstützt die Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW auf ihrer jeweiligen, politischen Gestaltungsebene bei der Gründung von Kreis- und Ortsgruppen der GRÜNEN ALTEN in NRW.
- Die GRÜNEN ALTEN nehmen im Land Nordrhein-Westfalen, in dessen Kommunen und Kreisen an spezifischen politischen Diskursen für ältere Menschen teil, und können als GRÜNE ALTE an Wahlen zu Beiräten für Senior*innen oder Ähnlichen teilnehmen.
- Diese Erklärung zum eigenen Selbstverständnis wird jährlich in der Mitgliederversammlung geprüft und fortgeschrieben.
§2 Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft steht allen Mitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW, welche das 60. Lebensjahr vollendet haben, frei.
- Die freie Mitarbeit von Nichtmitgliedern in der Landesvereinigung ist möglich.
- Mitglieder anderer Parteien, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, können nicht in der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW aktiv werden.
- Alle Mitglieder der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW sind wahl- und stimmberechtigt.
- Die Mitgliedschaft bei GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW beginnt mit der Kenntnisnahme des Aufnahmebegehrens durch die Sprecher*innen und stellvertretenden Sprecher*innen und bedarf der Bestätigung durch die darauf folgende Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet durch den Austritt oder den Ausschluss eines Mitglieds sowie durch eine Auflösung der Landesvereinigung.
§3 Mitgliederversammlung der Landesvereinigung
- Die Mitgliederversammlung der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW ist ihr oberstes beschlussfassendes Gremium. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Die Einladung erfolgt durch die Sprecher*innen mindestens 14 Tage im Voraus unter Angabe der Tagesordnung.
- Die Mitgliederversammlung der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW wählt zwei Sprecherinnen und mindestens zwei Stellvertreterinnen. Die Amtszeit der Sprecher*innen beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Das Frauenstatut des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet entsprechend Anwendung.
- Am Anfang einer Mitgliederversammlung wird die Bestätigung der Aufnahme neuer Mitglieder der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW befasst. Die Bestätigung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Für den Ausschluss eines Mitgliedes aus der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW ist eine 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung nötig. In Streitfragen ist das Landesschiedsgericht von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW zuständig. - Auf Verlangen von 20 Prozent der durch die Mitgliederversammlung bestätigten Mitglieder der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW müssen die Sprecher*innen unverzüglich eine Mitgliederversammlung einberufen.
- Beschlüsse werden mit der Mehrheit der gültigen Stimmen gefasst.
- Anträge an die Organe von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN NRW benötigen einen Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung der Landesvereinigung.
- Mitgliederversammlungen der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW finden in Präsenz statt.
- Die Sitzungen sind für Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW öffentlich.
- Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, das der jeweils folgenden Versammlung zur Bestätigung vorgelegt wird.
§4 Sprecher*innen
- Weist der Landesverband der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW Mittel zu, verantworten die Sprecher*innen ihre korrekte Verwendung.
- Es ist Aufgabe der Sprecher*innen die Mitgliederliste, unter Beachtung des Datenschutzes, zu führen.
- Die jeweiligen Sprecher*innen teilen im Januar eines jeden Jahres dem geschäftsführenden Landesvorstand die jeweils amtierenden, gewählten Funktionsträger*innen (Sprecher*innen und gegebenenfalls Delegierte) mit Datum der Wahl und Dauer ihrer Amtszeit schriftlich mit. Ohne diese
Meldung kann eine Kostenerstattung nicht erfolgen.
§5 Kreisgruppen
- Die GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW ist bemüht, in den Kreisen und kreisfreien Städten GRÜNE ALTE Gruppen aufzubauen. Dazu kooperiert sie mit den jeweiligen Kreisgeschäftsstellen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW.
- Die Gruppen sollten je zwei Ansprechpersonen nennen, die zu vierteljährlichen, digital durchzuführenden Austauschtreffen eingeladen werden.
§6 Öffentlichkeitsarbeit
- Die GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW betreibt keine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit. Publikationen und Veröffentlichungen sind mit Einvernehmen des geschäftsführenden Landesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW möglich.
- Die GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW hat die Möglichkeit, auf die allgemeine Öffentlichkeit ausgerichtete Beschlüsse ihrer Mitgliederversammlung, beispielsweise die Unterzeichnung von Aufrufen, nach Genehmigung des geschäftsführenden Landesvorstandes zu veröffentlichen.
§7 Inkrafttreten
- Diese Geschäftsordnung und mögliche Änderungen treten durch Beschluss der Mitgliederversammlung der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW in Kraft. Die Geschäftsordnung und ihre Veränderungen bedürfen der Zustimmung eine 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung der GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW sowie der Bestätigung durch den Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW.
Stand: März 2025 – Geschäftsordnung – GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW